Aktuelle Notizen aus dem Genehmigungsverfahren:

02.10.2008 - Sie ziehen ihren Plan durch …
An das Lied von Robert Long musste ich als Teilnehmer des heutigen "Erörterungstermins zur Asbestumlagerung nach Lahe" denken.

Denn obwohl, die Unterlagen über die Beschreibung der Asbestmessungen fehlten und somit nicht nachvollziehbar war, welches Material nun verlagert werden soll, wurde das Verfahren nicht abgebrochen. (vgl. Einwendung)

Obwohl das Ingenieurbüro Burmeier, dass die Machbarkeitsstudie erstellt hatte, wegen fehlender Anwesenheit nicht befragt werden konnte, wurde die Veranstaltung nach einer Sitzungsunterbrechung fortgeführt.

Selbst gesetzliche Sicherheitsvorschriften sind für die Genehmigungsbehörde (*) nicht selbstverständlich so gibt es im LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" S. 17 die folgenden Anweisungen bzw. Hinweise:
Asbestzementschlämme -
Abfälle in geeigneten verschließbaren Behältnissen (z. B. ausreichend festen Kunstoffsäcken  wie Big-Bags) sammeln;
Abfälle nicht abkippen; ... oder schütten; Absetzmulden nur in Verbindung mit Big-Bags verwendbar

Genau das Gegenteil hat aber aha als Antragsteller beantragt!

Wobei sich herausstellte, dass der von Rot-Grün geforderte "Kompromiss" einer zusätzlichen Schaumabdeckung auf den Lastwagen nach Meinung eines fachkundigen Einwenders zusätzliche Gefahren provozieren kann. Beim Einbau kann das Material wegrutschen und für die Anlieger des Sonnensees eine Art "Szunami" bewirken.

Eine Kontrolle des Gefahrguts ist praktisch nicht möglich, denn die Fahrzeuge kippen im 10 min-Takt ab!

Kommt es nach der Ablagerung zu erhöhten Chromwerten durch den Zement im Sickerwasser, fordert die Stadtentwässerung Hannover eine zusätzliche Reinigungsstufe. Diese muss auch nicht der Verursacher, sondern aha finanzieren.

D.h. die vermeintlich günstige Gelegenheit für die Füllung des Lochs im Abfallberg, erweist sich als kostentreibend und erhöht unsere Abfallgebühren.

 

 

Erläuterung:

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und erarbeitet bundeseinheitliche Regelungen für den Vollzug des Gefahrstoffrechts.

(*) Die Anwendung müsste für das Gewerbeaufsichtsamt oberstes Gebot sein!

Siegfried Lemke

Grüne Isernhagen

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