Kleinstadtschmiere ? .....

05.05.2009 - B90 / GRÜNE gegen Änderung des Bebauungsplans Auenblick Süd

Nun wissen wir es; viele Bauherren und ihre Bauträger haben Schwierigkeiten bei der Entzifferung des Bebauungsplans. Ein Traufhöhen-Debakel, wie es zur Zeit Neustadt erlebt, löst bei vielen Bürgern Fragen über Sinn und Zweck von Bebauungsplänen und das Verhalten von Politikern aus.

Wie wurden in der Vergangenheit in Neustadt Verstöße gegen den Bebauungsplan geahndet? Im Normalfall wurde für eine "Bausünde" eine Ordnungsstrafe von einigen Tausend DM verabreicht, der Bau blieb dabei unverändert. Die Nichteinhaltung der Bauvorschrift war also für den Bauherrn kalkulierbar. In einem anderen Fall musste jedoch ein Bauherr sein Dach neu eindecken, nachdem er sich nicht an die Farbvorgabe gehalten hatte.

Im aktuellen Fall ist nicht auszuschließen, dass die Bauherren eine ähnlich Intention wie im früheren "Normalfall", sprich "Zahlung einer Ordnungsstrafe", anvisiert hatten. Zudem handelt es sich bei den Beteiligten um einen städtischen Mitarbeiter, es wird gemunkelt um ein CDU-Mitglied, und eine sehr erfolgreiche Baufirma. Bei so bedeutenden Mitgliedern unserer Gesellschaft scheint die Änderung des Bebauungsplans, sozusagen angepasst an die Bedürfnisse der Protagonisten, angemessen, wie manch Zeitgenosse meint.

B90 / GRÜNE meinen, hier liegt ein merkwürdiges Demokratieverständnis vor. Wozu eine Bauvorschrift, wenn sie nicht eingehalten werden muß? Sind die Inhalte der Bauvorschriften beliebig austauschbar? Hängt es von der Person oder vom Parteibuch des Bauherrn ab, ob die Vorschriften beliebig geändert werden können? Wenn dem so ist, brauchen wir uns über die Politikverdrossenheit der Bürger nicht zu wundern.

B90 / GRÜNE warnen eindringlich vor italienischen Verhältnisse oder seiner deutschen Variante, der Spezlwirtschaft. B90 / GRÜNE verlangen die Beibehaltung des gültigen Bebauungsplans und Rückbau der betroffenen Bauobjekte.

Die Mehrheitsgruppe steckt in der Klemme; soll sie die betroffenen Akteure unterstützen oder sich von Klüngel und Kumpanei abgrenzen ? So führt die Verlegensheitsforderung nach einer Abfrage der betroffenen Anwohner in die falsche Richtung. Sollen in Zukunft Meinungsumfragen darüber entscheiden, ob Pläne und Verordnungen eingehalten werden müssen?

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