Rot-Grüner Änderungsantrag: Geplante Ausschreibung für ein Aussiedler- und Flüchtlingswohnheim DS 1586/2011
16.11.2011 - Für Menschen, die nicht in Wohnungen untergebracht werden können, soll die Stadtverwaltung für eine Unterkunft unter bestimmten Rahmenbedingungen sorgen.
Michael Dette
zu beschließen:
Aufgrund der Ankündigung des Landes Niedersachsen, angesichts steigender Flüchtlingszahlen in nächster Zeit vermehrt Flüchtlinge Hannover zuzuweisen, muss die Stadt Hannover entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen. Der weitaus überwiegende Teil der Flüchtlinge soll durch von der Stadt angemietete Wohnungen dezentral untergebracht werden. Für Menschen, die kurzfristig nicht in Wohnungen untergebracht werden können, muss und soll die Stadt für eine Unterkunft sorgen und schreibt deshalb die Einrichtung und den Betrieb von bis zu 100 Plätzen aus:
Folgende Rahmenbedingungen sollen dabei umgesetzt werden:
1. Pro Gebäude dürfen maximal 35 Personen untergebracht werden. 2. Die Standorte der Gebäude sind auf mehrer Stadtteilen in zentralen Lagen außerhalb von
bekannten Brennpunkten oder schon jetzt prekären Wohnungslagen zu verteilen. 3. Die Gebäude sollen einen wohnungsähnlichen Standard aufweisen (Wohnprojekte). 4. Die anzumietenden/zu bauenden Gebäude sind baulich derart zu gestalten, dass nach dem Bedarf
einer Flüchtlingsunterbringung eine andersartige Nachnutzung möglich ist, z. B. für
StudentInnen.
Begründung:
erfolgt mündlich
Christine Kastning, Fraktionsvorsitzende
Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender











