Rot-Grüner Antrag: Resolution - Integrierte Gesamtschulen besser ausstatten und Hürden für die Neugründung abbauen

30.06.2011 - Die niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert, die Bedingungen der Integrierten Gesamtschulen an die der Oberschulen anzupassen und damit die massive Benachteiligung der IGS einzustellen.

Der Rat der Stadt Hannover fordert die Niedersächsische Landesregierung dazu auf, die massive Benachteiligung der Integrierten Gesamtschulen gegenüber den neuen Oberschulen zu beenden. Die nachteilige materielle und personelle Ausstattung und die höheren Hürden für die Neugründung von Integrierten Gesamtschulen sind pädagogisch nicht zu rechtfertigen und widersprechen der steigenden Nachfrage nach diesem integrierten Schulmodell in der Stadt Hannover.

Der Rat der Stadt Hannover fordert die Niedersächsische Landesregierung dazu auf, folgende Punkte umzusetzen und damit die Bedingungen der Integrierten Gesamtschulen an die der Oberschulen anzupassen:

• Die Mindestzügigkeit neu zu gründender Integrierter Gesamtschulen von derzeit 5 Züge auf 3 Züge zu reduzieren und bei Vorliegen eines geeigneten pädagogischen Konzeptes auch kleinere Gesamtschulen zuzulassen.

• Alle neu gegründeten Integrierten Gesamtschulen entsprechend ihres besonderen pädagogischen Konzeptes als gebundene Ganztagsschulen zu genehmigen und mit ausreichenden personellen und materiellen Ressourcen auszustatten.

• Die Klassenobergrenze in den Integrierten Gesamtschulen auf maximal 28 SchülerInnen abzusenken.

• Die Gewährleistung sonderpädagogischer Unterstützung in Form von mindestens einem/r SozialarbeiterIn für jeweils 500 SchülerInnen.

Begründung

Nach der Aufhebung des zwischen 2003 und 2008 bestehenden Verbots der Neugründung von Gesamtschulen wird auch in Hannover der Wunsch vieler Eltern nach einem Gesamtschulplatz für ihr Kind immer dringlicher. Mit dem am 15.08.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten „Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und anderer schulrechtlicher Bestimmungen“ wurden die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgeschriebenen Bedingungen für eine Neugründung von Integrierten Gesamtschulen besonders im Vergleich zur neuen „Oberschule“ zu hoch angesetzt. Die Stadt Hannover ist als Schulträger gewillt, dem Wunsch vieler Eltern nach einer Integrierten Gesamtschule zu entsprechen. Die Festsetzung auf mindestens 5 Züge macht es jedoch unmöglich, diesem Wunsch nachzukommen. Die städtischen Schulgebäude können aufgrund ihrer meist niedrigeren Kapazitäten nicht für die Neugründung einer Integrierten Gesamtschule genutzt werden, da teure Anbauten erforderlich werden. Die bei Beibehaltung der Fünfzügigkeit erforderlichen baulichen Investitionen belasten den ohnehin sehr angespannten kommunalen Haushalt, während ein pädagogisches Erfordernis für die Fünfzügigkeit nicht erkennbar ist.

Die Ausstattung der Integrierten Gesamtschulen durch das Land Niedersachsen wird den Vorgaben und Qualitätsstandards der Integrierten Gesamtschulen nicht gerecht. Laut § 12 NSchG ist es die besondere schulformbezogene Aufgabe einer Integrierten Gesamtschule, den Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsame Lernerfahrungen zu vermitteln und sie durch differenzierenden Unterricht individuell zu fördern. Insbesondere Integrierte Gesamtschulen sind aufgrund ihres pädagogischen Konzeptes zwingend auf einen pädagogisch hochwertigen Nachmittagsunterricht angewiesen. Die Landesregierung verweigert dafür jedoch die erforderlichen personellen Ressourcen und benachteiligt neu zu gründende Gesamtschulen damit gegenüber den vor 2003 gegründeten Gesamtschulen, die sämtlich als gebundene Ganztagsschulen arbeiten. Die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Gesamtschulen wird ohne entsprechende sachliche und personelle Ausstattung für den Nachmittagsunterricht erheblich erschwert und geradezu unmöglich gemacht.

Die große Heterogenität der SchülerInnenlandschaft sowie der pädagogische Grundansatz des IGS-Schulmodells erfordert kleinere Klassengrößen sowie eine ausreichende pädagogische Unterstützung der Schule durch Schulsozialarbeit, damit jedes Kind optimal gefördert werden kann und die Bildungschancen, besonders von sozial benachteiligten Kindern, verbessert werden. Durch ihre spezielle sozialpädagogische Ausbildung können sich SozialarbeiterInnen am Umfeld des Kindes orientieren, Kontakt zu der Familie aufnehmen und dadurch die Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus stabilisieren, die für die Moderation von Konfliktfällen von elementarer Bedeutung ist. Der niedersächsische Kultusminister Dr. Bernd Althusmann hat als Präsident der Kultusministerkonferenz selbst erklärt, dass es das Ziel sein müsse, sozialpädagogische Betreuung in allen Schularten zu verankern. Es ist völlig unverständlich, dass gerade die Integrierten Gesamtschulen davon ausgenommen werden sollen.

Die hohen Hürden der Landesregierung widersprechen der steigenden Nachfrage nach Integrierten Gesamtschulen in Hannover. Der klar erkennbare Elternwille gibt uns recht, dass Integrierte Gesamtschulen eine echte Alternative zur sozialen Selektion des gegliederten Bildungssystems sind und mit ihrem pädagogischen Konzept der individuellen Förderung und der Ausrichtung an den verschiedensten Bildungs- und Erziehungsbedürfnissen aller Kinder klar das pädagogische Konzept der „Oberschulen“ übersteigen. Durch die Benachteiligung von Integrierten Gesamtschulen gegenüber „Oberschulen“ und durch die hohen Hürden für die Neuerrichtung von Integrierten Gesamtschulen, wird eine echte Wahlfreiheit der Eltern verhindert. Es werden Anreize für die neue Schulform „Oberschule“ geschaffen, damit sie überhaupt akzeptiert wird - eine Schulform, die nicht das ist, was viele Eltern eigentlich wollen. Für die Gründung von Gesamtschulen müssen daher endlich die gleichen Bedingungen gelten wie für die Gründung jeder anderen Schulform auch. Ergänzend dazu muss die Integrierte Gesamtschule im Niedersächsischen Schulgesetz wieder als Regelschule anerkannt werden.

Christine Kastning, Fraktionsvorsitzende
Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender

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