Eine Schule für Alle

17.06.2010 - Die Regionsversammlung am 22. Juni 2010 beschließt über eine Forderung an die Niedersächsische Landesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein inklusives Schulsystem zu schaffen.

Resolution

An die Niedersächsische Landesregierung
Eine Schule für alle

Die Regionsversammlung fordert die Niedersächsische Landesregierung auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer inklusiven Beschulung aller Schulformen zu schaffen. Darüber hinaus fordert die Regionsversammlung die Landesregierung auf, ein verbindliches Programm des Landes aufzulegen in dem sie Schritte zur Umsetzung der inklusiven Bildung in Niedersachsen formuliert und der finanzielle, personelle wie auch zeitliche Rahmen hierfür festgesetzt wird.

Begründung:
Seit Jahrzehnten setzen sich Eltern von Kindern mit Behinderungen dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe ermöglicht wird. Am 30. März 2007 hat die Bundesregierung die im Dezember 2006 verabschiedete "Convention on the Rights of Persons with Disabilities" unterzeichnet. Der Bundesrat und der Bundestag haben im November und Dezember 2008 der Konvention per Gesetz zugestimmt. Mit dieser Ratifizierung ist seit dem 1. Januar 2009 ein Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderungen entstanden, an regulären Schulen unterrichtet zu werden. Mit dieser Ratifizierung ist das Land Niedersachsen die Verpflichtung eingegangen, die inklusive Bildung deutlich voranzubringen.

Doch bis heute hat die niedersächsische Landesregierung keine Initiative gezeigt, den Vorrang der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern. Zudem steht das Wahlrecht der Eltern als verbindlicher Rechtsanspruch auf die gemeinsame Beschulung ihres Kindes immer noch unter dem Vorbehalt, dass die personellen, sächlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für einen Regelschulbesuch vorliegen müssen. Dieser Vorbehalt ist die Grundlage dafür, dass derzeit noch viele Schulen behinderte Kinder ablehnen können. Um das geforderte Prinzip einer gemeinsamen Bildung für Kinder mit Behinderungen und für Kinder ohne Behinderungen zu gewährleisten, hat die Niedersächsische Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass diese Ungleichbehandlung beendet wird.

Aufgrund der geänderten Rechtslage ist die Region Hannover als Schulträgerin gehalten, neue Ansätze zur Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern zu entwickeln und ein geeignetes Konzept zur Einführung von inklusiven Schulformen zu erarbeiten. Dafür müssen die gesetzlichen Grundlagen durch die Niedersächsische Landesregierung gesetzt werden. Nur so kann die Region Hannover an der Umsetzung des gesellschaftlichen Zieles "eine Schule für alle" kontinuierlich arbeiten.

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