Energieberatung beim Kauf städtischer Grundstücke
21.04.2004 -
Im Zuge der ohnehin durchzuführenden Abstimmung energetischer Anforderungen zwischen den KäuferInnen städtischer Grundstücke und der Leitstelle Energie und Klimaschutz der LHH soll zukünftig auch eine Beratung hinsichtlich weitergehender Dämmstandards sowie der Nutzung von Solartechnik einschließlich Fördermöglichkeiten erfolgen. Die Kaufverträge erhalten einen entsprechenden Hinweis.
Begründung:
KäuferInnen städtischer Grundstücke verpflichten sich bereits zur Errichtung von Wohnge-bäuden in Niedrigenergiebauweise mit einem gegenüber der Energieeinsparverordnung ver-besserten Dämmstandard sowie zur Nutzung von Fern- oder Nahwärme, soweit das möglich und wirtschaftlich ist. Vor dem Hintergrund anhaltend steigender Energiepreise macht es zunehmend Sinn, die fortentwickelten Möglichkeiten energieeffizienten Bauens auszunutzen, und zwar vor allem bei Neubauten. So bieten Niedrigenergiehäuser mit noch höheren Dämmstandards oder Passivhäuser neben einem komfortablen Wohn- und Arbeitsklima auch stärkere betriebswirtschaftliche Vorteile durch langfristig niedrigere Energiekosten. Solarenergie ermöglicht als Baustein umweltfreundlicher Energiekonzepte zunehmend wirt-schaftliche Vorteile. Neben der solaren Warmwasser-aufbereitung gilt dies mit den zu Januar 2004 bzw. durch die EEG-Novelle 2004 gestiegenen Einspeisevergütungen auch für Solar-strom. Eine entsprechende Beratung soll den KäuferInnen für ihren speziellen Fall die sinnvollen Möglichkeiten eines weitmöglichen, energieeffizienten Bauens aufzeigen.











