Förderung der Solarenergienutzung
21.04.2004 -
Die Stadtverwaltung konzipiert neue Bebauungspläne in Zukunft grundsätzlich so, dass ein Maximum an Dachflächen und Hauptnutzungszonen der Gebäude zur optimalen Nutzung der Solarenergie nach Süden ausgerichtet werden. Ausnahmen sind gesondert zu begründen.
Begründung:
Solarenergie ermöglicht als Baustein umweltfreundlicher Energiekonzepte auch zunehmend wirtschaftliche Vorteile. Neben der solaren Warmwasseraufbe-reitung gilt dies mit den zu Januar 2004 bzw. durch die EEG-Novelle 2004 gestiegenen Einspeisevergütungen auch für Solarstrom. Die verbindliche Bauleitplanung ermöglicht die Festsetzung optimaler Stellungen von Gebäuden und Dachflächen zur Sonne. So kann durch eine Ausrichtung der Hauptnutzungszonen und der Dachflächen nach Süden die Sonnenenergie passiv durch Einstrahlung und aktiv durch Solartechnik sinnvoll genutzt werden. Über Bebauungspläne können somit frühzeitig die Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie geschaffen werden.











