Luftqualität in der LHH [] Neue Rechtliche Vorgaben
10.05.2004 -
Mit der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität bzw. mit der neuen 22. Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab Januar 2005 verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe. Hintergrund ist ein verbesserter Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen. Dies gilt zum Beispiel für Feinstaub, der für das Wohnen an engen, stark befahrenen Straßenabschnitten wie in der Göttinger Straße, der Vahrenwalder Straße und eventuell in der Sallstraße ein Problem darstellt. Neben einer regelmäßigen Überwachung verlangen die neuen rechtlichen Vorgaben die Aufstellung von Maßnahmeplänen zur Verminderung überhöhter Belastungen. Die Kommunen sind hierzu gemeinsam mit den Landesimmissionsschutzbehörden gefordert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen Gebieten der LHH werden die verschärften Grenzwerte nicht eingehalten?
2. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um überschrittene Grenzwerte einhalten zu können?
3. Wie wird die Öffentlichkeit in Zukunft bezüglich Grenzwertüberschreitungen informiert, wie wird sie an der Aufstellung der Maßnahmepläne beteiligt?











