Grüne sehen sich in ihrer Position zur Kulturförderabgabe bestärkt

17.05.2010 - Schlieckau: "Übernachtungssteuer sollte unter Berücksichtigung der Rechtsprüfung von Prof. Dr. Rosenzweig eingeführt werden!"

"Die Prüfung von Prof. Dr. Rosenzweig kommt zu dem Ergebnis, dass eine Übernachtungssteuer rechtlich zulässig erscheint!", sagt Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender der Grünen Ratsfraktion. "Daher halten wir unsere Forderung zur Einführung einer solchen Abgabe aufrecht und bleiben hierzu mit unserem Koalitionspartner im Gespräch. Schließlich hat die Stadt dieses Jahr Einnahmeausfälle von 15 Mio €, die uns die Bundespolitik mit ihren Steuersenkungen einschließlich der Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers auferlegt. Mit der Rechtsprüfung von Prof. Dr. Rosenzweig liegen nun auch Hinweise vor, wie diese Abgabe juristisch zu gestalten ist!", so Schlieckau.

"Weil das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz die Rechtsgrundlage für eine solche Abgabe in Hannover wäre, ist es auch nicht nötig, abzuwarten, wie sich das Thema in Köln mit landesbezogen anderweitigen Rechtsgrundlagen entwickelt. Auch müssen wir bei der Abgabe nicht zwischen privaten und dienstlichen Zwecken unterscheiden, was von Kritikern als Gegenargument herangeführt worden war."

Rechtssicherheit besteht laut Prof. Dr. Rosenzweig zwar erst, wenn das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema beschäftigt und dazu gesprochen hat, was nach den Ankündigungen der DEHOGA in Richtung Klage nicht ausgeschlossen werden kann. "Doch darauf wollen wir es ankommen lassen!"

Denn laut Prof. Rosenzweig kann die Erhebung einer Übernachtungssteuer nicht als bundesrechtswidrig bzw. verfassungswidrig angesehen werden. Sollten hier verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, stellt Prof. Rosenzweig sogar die Frage, ob denn die Senkung der Umsatzsteuer für Übernachtungen durch den Bund bei bekannt chronisch defizitären Kommunalhaushalten überhaupt verfassungskonform sei.

"Letztendlich reagieren wir auf die dramatischen Folgen der schwarz-gelben Bundespolitik für die Kommunalfinanzen Hannovers! Da wir diese Einnahmeausfälle mit unseren Haushaltskonsolidierungen nicht auffangen können, soll mit der Kulturförderabgabe eine neue Einnahmequelle erschlossen werden, um einen Teil der Finanzeinbußen auszugleichen", so Schlieckau.

Hintergrund:

In den Nachrichten des Niedersächsischen Städtetages 4/2010 ist das Ergebnis von Prof. Dr. Klaus Rosenzweig zur rechtlichen Prüfung einer Kulturabgabe veröffentlicht, siehe im Internet unter www.nst.de/media/custom/437_4799_1.PDF?La=1&object=med|437.4799.1

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Ratsantrag zur Einführung einer Kulturförderabgabe erarbeitet, wonach die Beherbergungsbetriebe in Hannover eine Abgabe an die Stadt in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises leisten. Hintergrund dafür ist die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf 7 % durch die Schwarz-Gelbe Bundesregierung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Lothar Schlieckau
bei Nachfragen bitte wenden an Michael Dette, Mobil 0174/4466881

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