Offener Brief an Herrn Balke, DEHOGA, zur Kulturförderabgabe

18.02.2010 - Offener Brief von Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen an Herrn Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen zum Thema Kulturförderabgabe für die Landeshauptstadt Hannover

Sehr geehrter Herr Balke,


HAZ und Neue Presse berichteten am 13.02.2010 in Ihrem Namen von einem deutlichen Widerspruch des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Niedersachsen gegen das von uns initiierte Thema einer Kulturförderabgabe für das Beherbergungsgewerbe in Hannover.

Diese Initiative kommt von uns nicht aus Freude oder Beliebigkeit, sondern wir werden durch die Folgen der Bundespolitik dazu getrieben: Für die Stadt Hannover bringen die noch von der Großen Koalition in 2009 beschlossenen Steuererleichterungen in den Konjunkturpaketen I und II und dem Bürgerentlastungsgesetz sowie seit Januar 2010 die Steuererleichterungen der Schwarz-Gelben Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz enorme Mindereinnahmen. Diese betragen für Hannover laut der Stadtverwaltung bis zu 10 Mio € im Jahr. Bei einer von der Schwarz-Gelben Bundesregierung für 2011 geplanten großen Einkommensteuerreform mit einem Entlastungsvolumen von 20 Mrd. € würde die Stadt Hannover schätzungsweise 13 bis 16 Mio € pro Jahr verlieren.

Diese Steuererleichterungen schwächen die Investitionskraft und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt vehement! Sie können durch unsere fortwährenden Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung nicht aufgefangen werden.

Mit der Kulturförderabgabe gegenüber dem Beherbergungsgewerbe soll eine kommunale Einnahmequelle erschlossen werden. Diese soll zumindest einen Teil der finanziellen Einbußen für Hannover in Folge der Bundespolitik ausgleichen. Für das Beherbergungsgewerbe würde diese Abgabe keine Belastung, sondern eine reduzierte Entlastung darstellen. Schließlich hat die Schwarz-Gelbe Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz den Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen von 19 auf 7 % gesenkt.

Das Beherbergungsgewerbe bzw. die kulturell interessierten Hotelgäste werden aus unserer Sicht sehr wohl von einer Kulturförderabgabe profitieren. Denn diese hält kommunale Handlungsspielräume offen, um zum Beispiel über städtische Zuwendungen zur Sicherung des vielfältigen Kulturangebotes in der Stadt beizutragen, anstatt hier aufgrund kommunaler Einnahmeausfälle kürzen oder streichen zu müssen. Indem wir also das Geld aus der neuen Abgabe in die Kulturförderung investieren, fließt es im Zuge entsprechender Übernachtungszahlen mittelbar in die Taschen der Beherbergungsbetriebe zurück.

Insofern ist es auch nicht korrekt, hier von einer Betten- oder Hotelsteuer zu sprechen. Unsererseits wird dies auch nicht getan, da es sich hier nicht um eine kommunale Steuer handelt, sondern eine zweckgebundene kommunale Abgabe. Hierzu verweise ich auch auf die Kölner Ratsinitiative.

Wir wären sehr verwundert, wenn die Beherbergungsbranche die öffentlichen Förderungen in Hannover für Städtetourismus und Marketing sowie für das vielfältige Kulturangebot, welche in der Vergangenheit Jahr für Jahr erfolgt waren, nicht zu schätzen weiß. Öffentliche Äußerungen aus dem Kreis der Hotelbesitzer, das Kulturangebot der Landeshauptstadt habe keinen Einfluss auf die Belegung, kann doch wahrlich nicht so stehen bleiben. Bisher waren wir seitens der Stadtpolitik immer davon ausgegangen, dass Kulturförderung/ Tourismusförderung/ Stadtmarketing auch gerade im wohlverstandenen Interesse des lokalen Beherbergungsgewerbes war und ist (siehe hierzu auch die NP-Berichterstattung vom 18.02.10 zum Thema "Dickes Plus bei Übernachtungspaketen - Hannover unter Top 10 der deutschen Tourismusstädte"). Sollten wir da einem Irrtum unterliegen, wären wir sehr dankbar, wenn Sie uns dies mitteilen würden.

Aus unserer Sicht wäre es sehr begrüßenswert, wenn Sie sich auf Bundesebene für eine hinsichtlich der Kommunalfinanzen verträgliche Politik einsetzen würden. Eine Rücknahme z. B. der Mehrwertsteuerentlastung für das Beherbergungsgewerbe hat ja selbst der stellvertretende FDP-Vorsitzende Andreas Pinkwart inzwischen ins Gespräch gebracht.

Was die rechtliche Umsetzbarkeit einer Kulturförderabgabe angeht, gegen die Sie laut HAZ Bedenken geäußert haben, ist auf die Darlegung des Städte- und Gemeindebundes in NRW hinzuweisen. Danach sind die Pläne der Stadt Köln, auf die wir uns beziehen, wegen des allgemeinen Steuerfindungsrechts der Kommunen grundsätzlich steuerrechtlich umsetzbar. Es komme auf die Ausgestaltung an (zum Beispiel über eine Abgabe pro Person und Nacht statt einer proportionalen Abgabe von x %). Die Stadt Weimar in Thüringen praktiziert eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen nach dem Maßstab pro Nacht und Zimmer seit 2005.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender

In Kopie an:

Hotel Lindenkrug, Herrn Jörg Lange, Harenberger Straße 46, 30453 Hannover Grand Hotel Mussmann, Veit Pagel, Ernst August Platz 7, 30159 Hannover Kastens Hotel Luisenhof, Michael Rupp, Luisenstraße 1-3, 30159 Hannover Oberbürgermeister Stephan Weil, LHH Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernent Dr. Marc Hansmann, LHH Presse

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