Sofortige Einführung von strikter Konnexität und kommunalem Vetorecht

18.05.2004 -

1. Der Rat der Stadt Hannover fordert den Niedersächsischen Landtag auf, ohne weitere Verzögerung das strikte Konnexitätsprinzip in der Niedersächsischen Verfassung zu verankern. Künftig muss sowohl bei Landesgesetzen als auch bei aufgrund eines Landesgesetzes ergangenen Verordnungen und Erlassen eine strikte Gleichzeitigkeit von Aufgabenzuweisung bzw. -veränderung und Regelung der einhergehenden vollständigen Kostenerstattung gewährleistet sein.

2. Er fordert den Niedersächsischen Landtag darüber hinaus auf, das Konnexitätsprinzip künftig nicht nur bei der Übertragung neuer öffentlicher Aufgaben eingreifen zu lassen, sondern auch bei der Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben und Standards. Das Konnexitätsprinzip muss die volle Bandbreite staatlicher Aufgabenübertragungen abdecken und deshalb nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch die Verwaltungserlasse oder staatliche Vorgaben mit finanziellen Auswirkungen für die Kommunen erfassen.

3. Er fordert den Niedersächsischen Landtag auf, einen sofort einklagbaren Anspruch auf vollständige Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben oder der finanzwirksamen Aufgabenveränderung durch oder aufgrund eines Landesgesetzes zu schaffen. Auch Bundes- und Europarecht muss Gegenstand des Konnexitätsprinzips werden, sofern das Land Ausführungsgesetze erlässt.

4. Er fordert den Niedersächsischen Landtag auf, ein kommunales Vetorecht gegen finanzwirksame Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien des Landes zu schaffen. Sofern mehr als die Hälfte der Gemeinden dem Vorhaben des Landes widerspricht und Klage vor dem Staatsgerichtshof erhoben worden ist, sollte das Vorhaben des Landes in seinen finanzwirksamen Teilen nicht in Kraft treten, bis der Staatsgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung befunden hat. Dasselbe muss gelten, wenn die kommunalen Spitzenverbände gemeinschaftlich Klage vor dem Staatsgerichtshof erhoben haben.

5. Er fordert den Niedersächsischen Landtag auf, ein Verbandsklagerecht für die kommunalen Spitzenverbände in der Niedersächsischen Verfassung zu verankern. Gleichzeitig sollte die Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Staatsgerichtshof nicht nur gegen Landesgesetze, sondern auch gegen Verordnungen und andere aufgrund eines Landesgesetzes erlassene Rechtsvorschriften ermöglicht werden.

Begründung:

Bundes- und Landespolitik haben der kommunalen Selbstverwaltung seit vielen Jahren keinen eigenen Stellenwert mehr zugeordnet. Nach der Landespolitik wurde die Kommunalpolitik immer häufiger nur noch zur 'zweiten Ableitung' der jeweiligen bundespolitischen Zielsetzungen der Parteien. Entsprechend viele Aufgaben ohne hinreichende Finanzierungsgrundlagen wurden den Gemeinden und Landkreisen zugewiesen. Die Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der Niedersächsischen Verfassung soll daher sicherstellen, dass künftig ein voller finanzieller Ausgleich für die vom Land veranlassten Mehrbelastungen ohne Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen - also neben dem und unabhängig vom kommunalen Finanzausgleich - durch staatliche Finanzzuwendungen, Erschließung neuer Abgabequellen oder die Reduzierung anderweitiger kommunaler Leistungspflichten zu erfolgen hat. Die Hauptbedeutung einer strikten Konnexitätsregelung liegt in ihrer Schutz- und Präventivfunktion. Das Konnexitätsprinzip wirkt als wichtiges Korrektiv gegenüber gesetzlichen Wohltaten, die sonst von den Kommunen finanziert werden müssten. Das Land muss im Ergebnis künftig im Interesse der Kommunen auf jede Änderung - und sei sie inhaltlich noch so sinnvoll - verzichten, wenn es diese Änderung nicht aus eigener Kraft finanzieren kann oder finanzieren will. Eine Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung ist insbesondere mit Blick auf die von CDU und FDP ohne Folgenabschätzung betriebene 'Verwaltungsreform' erforderlich, damit eine Kostenabwälzung vom Land auf die Kommunen verhindert werden kann.

Themen:

Weitere Meldungen

GRÜNE begrüßen Einigung im Konflikt um die Boehringer-Ansiedlung

Dette und Drenske: „Mit dem gerichtlichen Vergleich wird die absolute Priorität der Sicherheit und Transparenz für die Bevölkerung beim Betrieb des Tierimpfstoffzentrums betont!“ Mehr

Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Für die nächste Sitzung des Stadtbezirksrats am 31.05.2012 hat die GRÜNE-Fraktion eine Anfrage und drei Anträge eingereicht. Mehr

Niederflur ist wirtschaftlicher und barrierefreier!

Niederflurbahn in Blackpool Wir stehen vor einer zukunftsweisenden Entscheidung: Wie soll unser Personennahverkehr in den nächsten 30 Jahren aussehen? Mehr

Topmeldungen auf www.gruene-hannover.de

Niederflurbahn in Blackpool

Niederflur ist wirtschaftlicher und barrierefreier!

20.05.2012 Wir stehen vor einer zukunftsweisenden Entscheidung: Wie soll unser Personennahverkehr in den nächsten 30 Jahren aussehen? Mehr >>

Der neue Vorstand des Grünen Stadtverbands Hannover (v.l.n.r.: Barbara David, Tobias Leverenz, Friederike Kämpfe, Mareike Rehl / nicht im Bild: Daniel Gardemin)

Grüne Hannover wählen neuen Vorstand

10.05.2012 Friederike Kämpfe und Tobias Leverenz sind das neue Vorsitzenden-Team des grünen Stadtverbandes Mehr >>

oben, v.l.n.r.: Regina Asendorf, Thomas Schremmer, Belit Onay, unten: Maaret Westphely

Grüne nominieren LandtagskandidatInnen 2013

26.04.2012 Votenvergabe für aussichtsreiche Listenplätze Mehr >>

Grüne DirektandidatInnen (v.l.n.r.): Eva-Maria Hartmann, Katrin Langensiepen, Belit Onay, Thomas Schremmer und Maaret Westphely (Foto Björn Johnsen)

Hannovers Grüne wählen DirektkandidatInnen für die Landtagswahl 2013

19.04.2012 Kämpfe: Hannovers Grüne sind bereit, mit einem engagierten Team gegen schwarz-gelb anzutreten Mehr >>

Fukushima gedenken!

06.03.2012 Grüne Hannover rufen zur Beteiligung an der Großdemonstration in Hannover auf Mehr >>

Gruppenbild des neue gewählten Regionsvorstands

Regionsgrüne wählen neuen Vorstand

25.02.2012 Klawunde und Hagenah stimmen auf den Wechsel im Landtag ein Mehr >>