Übergangsregelung zur Ausgestaltung des Förderangebotes gem. TAG
19.01.2005 -
Folgende Änderungen werden in der Drucksache der Verwaltung vorgenommen:
zu beschließen, dass
1. gemäß § 24 a des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) die Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 6 TAG für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten, in der Landeshauptstadt Hannover stufenweise erfüllt werden soll.
2. die Verwaltung beauftragt wird, gem. § 24 a Abs. 2 TAG im Rahmen der Jugendhilfeplanung bis zum 1.5.2005 ein Stufenkonzept mit konkreten Zahlen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes ab 2005 vorzulegen.
3. Als Finanzierungsgrundlagen für das Stufenkonzept sind die durch die demografische Entwicklung frei werdenden Mittel im Kindergartenbereich darzustellen und die zu erwartenden Entlastungen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Begründung: Das Tagebetreuungsausbaugesetz (TAG) hat zum Ziel, die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren zu verbessern und trägt damit wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Ergebnisse der Elternbefragung belegen den Betreuungsbedarf in Hannover für diese Altersgruppe, es sollen deshalb die Chancen und Möglichkeiten der neuen Gesetzgebung für die Stadt Hannover bedarfsgerecht und zeitnah genutzt werden. Die Prognosen für die kommenden Jahre zeigen einen Rückgang des Betreuungs-bedarfes für ältere Kinder, der den Abbau von Betreuungsplätzen zur Folge haben wird. Hier können Plätze für die unter dreijährigen Kinder umgewandelt und frei werdende Mittel im Sinne des TAG neu eingesetzt werden. Der Gesetzgeber sieht zudem vor, dass die Städte und Gemeinden zur Finanzierung einen Teil der Einsparungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro verwenden, die sich im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab dem 01.01.2005 ergeben.











