Aktiv gegen Kinderarbeit

24.06.2004 -

Die Landeshauptstadt Hannover wirkt sowohl in ihrer Vergabepraxis als auch im Beschaffungswesen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) keine Verwendung finden.

Künftig sollen bei Ausschreibungen nur noch Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind oder deren Produzenten und Händler sich aktiv für einen Ausstieg aus der Kinderarbeit einsetzen.

Begründung: Die Landeshauptstadt Hannover hat sich in ihrem Leitbild und in mehreren Beschlüssen zur Agenda 21 zu einer nachhaltigen Entwicklung bekannt. Auch auf internationaler Ebene diskutieren die Kommunen Wege, wie durch eigenes nachhaltiges Wirtschaften und durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung die weltweit zukunftsfähige Entwicklung vorangetrieben werden kann.

Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 182 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu ergreifen. Diese Verpflichtung gilt im Rahmen der Bundestreue auch für die Deutschen Kommunen. Die Landeshauptstadt Hannover kann durch ein eindeutiges Signal der Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit Vorbild sein für andere private Verbraucherinnen und Verbraucher wie für Großabnehmer. Damit kann sie einen Anreiz für Produzenten und Händler schaffen sich ernsthaft mit dem Problem der Kinderarbeit auseinander zu setzen.

Die zuletzt genannte Einschränkung ist erforderlich, da die Firmen eine tatsächliche Garantie für alle Zulieferbetriebe aufgrund der schwierigen Kontrollsituation oft noch nicht geben können.

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