"Flatratesaufen" in hannoverschen Gastronomien

29.03.2007 - Anfrage der Grünen mit Antwort der Verwaltung

In der Nacht zum 29. März 2007 verstarb in Berlin ein 16-Jähriger, der fünf Wochen vorher nach einem Alkoholexzess mit über 4 Promille ins Koma gefallen war.

Veranstaltungen mit dem Titel "Flatrate-Party" oder "All you can drink" sind in vielen Groß-städten im Trend, so auch in Hannover. Gezahlt wird von den BesucherInnen eine Pauschale (5 bis 15 € in Hannover), für die anschließend aufputschende Wodka-Mischungen und andere alkoholische Getränke zu sich genommen werden können - ohne Limit.

Experten warnen schon lange vor der Zunahme exzessiven Alkoholkonsums bei Jugendlichen und den Gefahren dieses "Komasaufens": Aufrechten Schrittes gehen die wenigsten nach diesen Partys in die Nacht. Wer nicht mehr laufen kann, wird getragen, manchmal schnurstracks in die nächste Ambulanz. Den Discos bescheren diese Geschäftsideen volle Häuser.

Die Folge des Trends ist, dass die Zahl der Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen steigt. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse stiegen in Hannover von 2000 bis 2004 die Alkoholvergiftungen bei 15 bis 20-Jährigen um 63 Prozent. Lt. Bundeszentrale Gesundheitliche Aufklärung geben 5% der Altersgruppe 12-25 Jahre an, sechsmal oder häufiger im Monat dem "binge-drinking" / "Komasaufen" nachzugehen.

Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Fakten fragen wir die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Veranstaltungen (wöchentlich, monatlich) in der Stadt Hannover stattfinden, bei denen ein einmaliger Eintrittspreis erhoben wird, für den dann uneingeschränkt alkoholische Getränke verzehrt werden können?

2. Wie vielen Veranstaltern hat die Stadt seit 2005 die Konzession entzogen, die durch solche Veranstaltungen wiederholt vorsätzlich gegen z.B. das Jugend-schutzgesetz verstoßen haben?

3. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung gegen aggressive Alkoholwerbung durch Gastronomiebetriebe einzuschreiten?

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender



Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernat
Hannover, 20.04.2007

Die von Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen werden schriftlich wie folgt beantwortet:

Die Stadtverwaltung nimmt alle Bestrebungen, den übermäßigen Alkoholkonsum zu fördern, mit Sorge zur Kenntnis. Dies gilt insbesondere für junge oder gar jugendliche Menschen.

Klar ist: Übermäßiger Alkoholkonsum ist - wie der Konsum von Drogen und Rauschmitteln generell - ein gesellschaftliches Grundproblem, das wir als Kommune nicht lösen können. Die Tendenz zu "Flaterate" oder "all inclusiv"-Partys spiegelt letztlich die Tatsache wider, dass wir alle Alkohol akzeptieren bzw. über den übermäßigen Genuss- zumindest bei Erwachsenen - schmunzeln.

Dabei darf die Problematik des exzessiven Trinkens keinesfalls als eine "Jugend-Problematik" verharmlost werden. Allerdings sind die Folgen exzessiven Trinkens sind - schon aus medizinischen Gründen - bei Jugendlichen häufig besonders heftig. Deshalb sind die Kontrollen des Jugendschutzes zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich. Sie können jedoch an die Wurzel des Problems kaum vordringen. Dies macht auch der Umstand deutlich, dass der in der Anfrage erwähnte Jugendliche aus Berlin als erkennbar betrunkene Person überhaupt keinen Alkohol mehr hätte ausgeschenkt bekommen dürfen.

Die Verwaltung ist deswegen der Auffassung, dass die Gastronomieverbände sowie die einzelnen Gastronomen selbst Veranstaltungen, die zu exzessiven Alkoholkonsum einladen, ausschließen sollten. Sollte dies dauerhaft nicht von Erfolg geprägt sein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch der Bundesgesetzgeber zu weiteren Schritten veranlasst sieht.

Dies vorausgeschickt werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:

Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Veranstaltungen (wöchentlich, monatlich) in der Stadt Hannover stattfinden, bei denen ein einmaliger Ein-trittspreis erhoben wird, für den dann uneingeschränkt alkoholische Getränke verzehrt werden können?

Antwort: Die Anzahl der Angebote ist sehr wechselhaft, eine genaue Zahl von Veranstaltungen kann daher nicht genannt werden. Der Verwaltung sind drei Betriebe in Hannover bekannt, die ständig wöchentlich "Flatrate"- oder "All Inclusive"- Veranstaltungen durchführen. Darüber hinaus gibt es wöchentlich oder in unregelmäßigen Abständen Veranstaltungen, bei denen einzelne Getränke, häufig zeitlich befristet, aus dem üblichen Preisspektrum genommen werden und zum Teil unter dem Einkaufspreis angeboten werden. Diese Veranstaltungen finden sowohl werktags als auch am Wochenende statt. Es gibt etwa 15 Betriebe, die diese Form von Veranstaltungen durchführen.

Frage 2: Wie vielen Veranstaltern hat die Stadt seit 2005 die Konzession entzogen, die durch solche Veranstaltungen wiederholt vorsätzlich gegen z.B. das Jugendschutzgesetz verstoßen haben?

Antwort: Die Verwaltung hat bisher keinem Betrieb die Konzession entzogen. Es sind keine Gesetzesverstöße festgestellt worden, die eine derartige Maßnahme rechtfertigen würden. Auch die Polizei teilte auf Nachfrage hin mit, dass es in Folge von derartigen Veranstaltungen bisher nicht zu Ordnungsstörungen ge-kommen ist, die einem solchen Betrieb direkt zugeordnet werden konnten.

Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung gegen aggressive Alkoholwerbung durch Gastronomie einzuschreiten?

Antwort: Im nächsten Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht am 23. und 24.Mai 2007 soll ein Beschluss zur Diskussion und Entscheidung stehen. Die Annoncierung von bzw. Werbung für "Koma" - Partys und deren Veranstaltungen soll künftig auf einen Verstoß gegen § 20 Nr. 2 des Gaststättengesetzes hinauslaufen und daher unzulässig sein. Gleiches soll für "Flatrate"-Partys oder ähnliche Veranstaltungen gelten, wenn die erkennbaren Rahmenbedingungen auf einen Verstoß gegen § 20 Nr. 2 des Gaststättengesetzes hinauslaufen. Der Fachbereich Recht und Ordnung hat bereits jetzt Werbung wie "Saufen" bzw. "Wodka bis zum Umfallen" in Absprache mit dem Gaststättenbetreiber im Internet sperren lassen. Andere Eingriffsmöglichkeiten gibt es für uns nicht.

(Dr. Hansmann)

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