Hemmingen - Forderung nach einer Gleichstellungsbeauftragten

22.06.2007 - Ratsantrag auf Bestellung einer nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und Einrichtung einer Teilzeitstelle zur Koordination Familienbündnis

Antrag:

1. Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hemmingen wird zukünftig nicht mehr ehrenamtlich wahrgenommen, der entsprechende Ratsbeschluss vom 03. November 2005 wird aufgehoben.

2. Die Stadt Hemmingen schafft im Stellenplan 2008 eine Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte. Auf dieser Stelle soll anteilig die Funktion der Geschäftsführung für das Lokale Bündnis für Familien und die Funktion einer nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt sein. Es soll sich um eine Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden handeln, der Anteil für die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten soll ca. 10 Wochenstunden betragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle zu Beginn des Jahres 2008 auszuschreiben. Es soll eine Person mit einschlägigem Studium und/oder einschlägiger Berufserfahrung gesucht werden.

Begründung:

Die Gleichstellung von Männern und Frauen und das Gebot der Gleichbehandlung sind unmittelbar geltendes Verfassungsrecht. Die Träger der öffentlichen Gewalt sind verpflichtet, dieses Ziel zu verwirklichen. Dazu zählen auch die Städte und Gemeinden, deren Aufgabe es ist, in ihrem örtlichen Wirkungskreis zur Realisierung des Gleichheitsgrundsatzes beizutragen.

Im November 2005 hat der Rat der Stadt Hemmingen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis90/ Die Grünen beschlossen, dass die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten zukünftig ehrenamtlich wahrgenommen werden soll. Auch wenn sich die daraufhin bestellte Gleichstellungsbeauftragte viel Mühe gegeben hat, bedeutete die Einführung der Ehrenamtlichkeit eine einschneidende Verschlechterung in der Gleichstellungsarbeit der Stadt Hemmingen. Der in § 5 a Abs. 4 festgelegte Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten (Verwirklichung der Gleichberechtigung, Mitwirkung an allen Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gleichberechtigung usw.) ist so komplex, dass er nicht ehrenamtlich zu bewältigen ist. Das dies so ist zeigt auch die Tatsache, dass Frau Schaper-Kropp bereits nach einem Jahr aufgeben musste.

Um zukünftig wieder eine Gleichstellungspolitik in Hemmingen betreiben zu können, die diesen Namen verdient, ist es erforderlich die Gleichstellungsbeauftragte in die Verwaltung einzubinden. Hierzu ist es unerlässlich, dass die sie mindestens nebenamtlich tätig ist.

Im letzten Jahr wurde in Hemmingen das Lokale Bündnis für Familien gegründet, die Geschäftsstelle ist zurzeit eher zufällig in der Bauverwaltung angesiedelt. Nach einer sehr positiven Auftaktveranstaltung ist es bei dem Workshop zu Anfang diesen Jahres nicht gelungen, Arbeitsgruppen zu bilden, die bestimmte Themenkomplexe bearbeiten. Um das Lokale Bündnis mit Leben zu füllen, ist ein höherer zeitlicher Aufwand erforderlich als er zurzeit geleistet werden kann.

In vielen Kommunen, die ein Lokales Bündnis für Familien haben, ist diese Aufgabe bei den Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt. Auch wenn Gleichstellungsarbeit mehr ist als die Vereinbarkeit von Familie und Beruf so überschneiden sich die Anforderungen an eine familienfreundliche Kommune mit Anforderungen an eine geschlechtergerechte Politik in vielen Bereichen.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Einrichtung einer Stelle, die die Geschäftsführung des Lokalen Bündnisses für Familien und die Funktion der nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten übernimmt. Auf diese Weise können Synergien zwischen den beiden Aufgaben genutzt werden, die Gleichstellungsarbeit wird aufgewertet und das Lokale Bündnis kann effektiver arbeiten.

gez. Jens Beismann
Fraktionsvorsitzender der SPD

gez. Jürgen Grambeck
Fraktionsvorsitzender des Bündnis 90/Die Grünen

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