Rot-Grüner Haushaltsantrag "Experimentier-Topf Hilfe zur Erziehung"
22.02.2007 - Änderungsantrag zur DS 2153/2006 - Verwaltungshaushalt br / Finanzpositionen: 4530, 4545, 4550 und 4561 br / Hilfe zur Erziehung - "Experimentier-Topf"
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung schafft dauerhaft die Möglichkeit, aus dem Budget HzE 1 Mio. € für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit in anderen Bereichen zu verwenden, um damit dauerhaft die Kosten im Rahmen Hilfe zur Erziehung zu senken. Der KSD ist für die Vergabe der Mittel aus diesem "Experimentiertopf" zuständig.
Dem Jugendhilfeausschuss wird über die Entscheidungen des KSD und den Mitteleinsatz regelmäßig Bericht erstattet.
Begründung:
§ 27 Abs. 2 SGB VIII, die so genannte Experimentierklausel des Jugendhilferechts, ermöglicht ein individuelles Hilfesetting bezogen auf den Einzelfall zu implementieren oder Hilfearten zu entwickeln, die im SGB VIII nicht enthalten sind. Mit dem ""Experimentier-Topf" wurde die Verwaltung 2005 erstmalig, in die Lage versetzt, im Vorfeld einer erzieherischen Einzelhilfe einzelfallbezogene Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, durch Prävention kostenrelevante Einzelhilfen zu verhindern oder quantitativ zu reduzieren. Da der KSD in der zweijährigen Erprobungsphase sehr gute Ergebnisse erzielt hat, wird dieses Verfahren jetzt dauerhaft umgesetzt.
Christine Kastning, Fraktionsvorsitzende
Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender











