Rot-Grüner Antrag: Umsetzung von ELENA in der Stadtverwaltung

09.06.2010 - Das Sammeln, Speichern und Melden der Daten für das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) soll zunächst ausgesetzt werden, bis unter Einbeziehung von Datenschutzbeauftragten eine verfassungskonforme Regelung gefunden ist.

zu beschließen:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert,

1. sich bei der Landes- und Bundesregierung (u.a. über Kommunale Verbände) dafür einzusetzen, dass das Sammeln, Speichern und Melden der Daten für das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst ausgesetzt wird, bis unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes eine verfassungskonforme und mit den Grundsätzen des Datenschutzes vollumfänglich zu vereinbarende Regelung geschaffen wird (insbesondere keine zentrale Speicherung von Arbeitskampftagen, von Abmahnungs-, Kündigungs- und Entlassungsgründen, von gesundheitsrelevanten Daten, Abschaffung der gesetzlichen Öffnungsklausel zur weiteren Ausdehnung des Anwendungsbereichs der zentralen Speicherung von ArbeitnehmerInnendaten, Abschaffung der Verordnungsermächtigung zur Datenerfassung und -übermittlung zugunsten einer parlamentarischen Regelung).

2. im Organisations- und Personalausschuss über den aktuellen Stand und die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung von ELENA zu berichten (Fragestellungen u.a.: Welche Daten werden gemeldet? In welcher Form: Standardisiert oder Freitext? Wie wird die Sicherheit der Daten gewährleistet? Wie ist der Stand der Diskussion im Bundesministerium für Arbeit und Soziales?).

3. Beschäftigte aktiv über ihr Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung zu informieren, welche Daten von der Stadtverwaltung im Rahmen ELENA weitergegeben werden.

Begründung:

Mit ELENA wurde bundesweit eine gigantische Datenbank eingerichtet. Daten von ArbeitnehmerInnen, welche für die Bewilligung von Arbeitslosengeld sowie weiterer Sozialleistungen erforderlich sein können, werden den zuständigen Stellen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Absicht war ursprünglich, Kosten auf Arbeitgeberseite einzusparen, da die Archivierung und Ausstellung schriftlicher Papiere entfallen soll. Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber sämtliche Entgeltdaten ihrer Beschäftigten digital an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Dies, obwohl schon jetzt feststeht, dass der weit überwiegende Teil der vorrätig gehaltenen Daten niemals gebraucht werden wird. Neben den reinen Entgeltdaten können weitere sensible persönliche Daten über das Verhalten der Beschäftigten übermittelt werden. Betroffen sind bundesweit rund 35 bis 40 Millionen Menschen. Über das, was durch Arbeitgeber eingespeist wird, besteht keine Benachrichtigungspflicht, sondern lediglich ein Auskunftsrecht der Beschäftigten. Weiterhin lassen bundesrechtliche Vorgaben derzeit keine Möglichkeit zu, Widerspruch gegen den Inhalt der Datenerfassung einzulegen.

Zweifellos kann ein gut gemachter elektronischer Entgeltnachweis zur Entbürokratisierung beitragen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und so allen Beteiligten nutzen. Dies scheint aber bei der jetzigen Ausgestaltung des ELENA-Verfahrens nicht der Fall zu sein. Nach Verabschiedung der gesetzlichen Regelung und deren Umsetzung sind gravierende Probleme aufgetreten, die nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht eine vorläufige Einstellung dieser Datensammlung unbedingt notwendig machen.

Ohne Kenntnis des Bundesdatenschutzbeauftragten und vor allem ohne dass dies im Gesetzgebungsverfahren offengelegt worden wäre, sind in die nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (§ 97 Abs. 6 SGB IV) festgelegten und von den Beschäftigten zu übermittelnden Datensätze auch Angaben zu Streik und Aussperrung sowie zu Abmahnungen und Kündigungsgründen aufgenommen worden. Eine korrigiert neu vorzulegende Verordnung der Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Sammlung von Daten diese Informationen nicht mehr erfasst und tatsächlich auf das Notwendigste begrenzt wird. Auch muss sie sicherstellen, dass Arbeitgeber keine Informationen weitergeben, die unrichtig sind oder die für die betroffenen Beschäftigten unberechtigterweise Nachteile mit sich bringen können. Es sollte möglich werden, dass die Beschäftigten Widerspruch bezüglich der vom Arbeitgeber erfassten Daten einlegen können, bevor sie weitergegeben werden. Die jüngsten Absichtserklärungen der Bundesregierung reichen nicht aus. Eine gesetzliche Regelung, die nicht eindeutig festlegt, was gespeichert werden darf oder nicht, kann schon wegen ihrer Unbestimmtheit nicht akzeptiert werden. Aufgrund zahlreicher Kritikpunkte zu diesem neuen Verfahren hat die Bundesarbeitsministerin den ELENA-Beirat aufgefordert, noch einmal alle vorgesehenen Erhebungsdaten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin zu überprüfen. Solange keine Klarheit herrscht, welche Daten als erforderlich gelten und wie eine verfassungskonforme Umsetzung aussehen kann, sollte das Verfahren ausgesetzt werden.

Christine Kastning, Fraktionsvorsitzende
Lothar Schlieckau, Fraktionsvorsitzender

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