Vorplanung Hallenbad

30.01.2007 - Zukunft des Hallenbades / Änderungsantrag zur Ratsvorlage 2/2007

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir stellen zur Ratsvorlage 2/2007 nachfolgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag.

Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorplanung für eine Sanierung zu beauftragen, die eine Attraktivitätssteigerung in Richtung eines familienfreundlichen Bades beinhalten soll und dabei den gesamten Gebäudekomplex - etwa wegen eines zusätzlichen Platzbedarfs - in die Prüfung einbezieht.

2. Die Verwaltung lässt dabei die zusätzlichen Kosten der Attraktivitätssteigerung gesondert abschätzen und ermittelt im Übrigen die Kosten der Sanierung, wobei die energetische Sanierung im Vordergrund steht.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu ermitteln, welche positiven Auswirkungen auf das Nutzerverhalten zu erwarten sind, wenn das Hallenbad vollständig saniert und in der Attraktivität für Familien gesteigert wird, und wie sich diese auf den Zuschussbedarf aufgrund der verbesserten Marktpositionierung auswirken.

4. Die Verwaltung prüft, ob die Möglichkeit besteht während der Bauzeit das beschäftigte Personal kostendeckend in fremden Einrichtungen einzusetzen.

Begründung:

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben grundsätzliches Interesse daran, dass das Hallenbad als eine Infrastruktureinrichtung in Hemmingen erhalten bleibt. Den beiden Fraktionen ist bewusst, dass der Rat der Stadt Hemmingen hinsichtlich der Sanierung des Hallenbades vor einer bedeutenden Entscheidung steht. Jedes Mitglied des Rates sollte daher zur Vorbereitung seines Votums die größtmögliche Information zur Hand haben.

Zunächst ist wichtig vorauszuschicken, dass ein saniertes Bad bezüglich der laufenden Kosten gegenüber dem jetzigen Stand eine Verbesserung bzw. im Anbetracht der Energiekostensteigerung jedenfalls eine Stagnation der Kosten zur Folge haben muss.

Wie sich bisher erfahrungsgemäß bei allen Sanierungsprojekten der Stadt Hemmingen gezeigt hat, ist eine sichere Entlastung der Kostensituation über eine effektive energetische Sanierung zu erreichen, die zusätzlich eine positive Auswirkung auf die Umwelt hat. Vordringlich ist bei einer Sanierung die energetische Sanierung zu betreiben.

Weiterhin ist zu überdenken, ob eine reine Sanierung des Ist-Zustandes sinnvoll erscheint. So könnten sich aus einer Sanierung, die mit die Attraktivität steigernden Maßnahmen verbunden ist, erreicht werden, dass trotz der damit verbundenen höheren Investitionskosten letztlich niedrigere Zuschussbedarfe verbunden sind, da das Bad sich im Markt besser positioniert. Hier sollte in eine dem Gehrdener Hallenbad vergleichbare Richtung gegangen werden. Dieses Bad hat sich nach seiner Sanierung auch hinsichtlich der Nutzersituation positiv entwickelt, so dass sich die Kosten des Unterhalts überschaubar halten.

Unseres Erachtens wäre es kurzsichtig nicht bei dieser Frage einmal "quer-zu-denken" und den Versuch zu unternehmen, mit einer höheren Investition im Schnitt besser zu fahren. Diese Frage kann jedoch nur endgültig beantwortet werden, wenn Zahlen und Fakten vorliegen, die nur durch eine Vorplanung erreicht werden können. Wichtig ist dabei, dass der gesamte Gebäudekomplex in diese Vorplanung eingebunden wird, da es nicht sinnvoll ist erscheint, etwa an derzeit gesetzten Nutzungen festzuhalten, wenn diese einer sinnvollen Nutzungserweiterung im Wege stehen. Sollte sich zeigen, dass das Bad eine räumliche Erweiterung benötigt, so muss gesondert geprüft werden, wie eine Lösung - etwa durch Anbau oder Umzug - für andere Nutzungen (z.B. die Jugendpflege) gefunden werden kann.

Da ein Umbau eine längere Schließung zur Folge hat, sollte geprüft werden, ob das beschäftigte Fachpersonal anderweitig (z.B. in anderen Bädern fremder Träger) eingesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Beismann, Fraktionsvorsitzender SPD Jürgen Grambeck, Franktionsvorsitzender Grüne

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