Daten und Fakten
Hintergründe und Ziele der Umweltzone in Hannover
Ziele der Umweltzone
Geltungsbereich Umweltzone Hannover
Die Einrichtung der Umweltzone im hannoverschen Innenstadtbereich ist eine Maßnahme, um zu mehr Luftreinheit im Sinne des Gesundheitsschutzes beizutragen. Hintergrund ist das Erkrankungsrisiko durch Stickstoffdioxid (NO2): Atemwegserkrankungen wie chronische Bronchitis und andere Atemwegsinfekte sowie Kreislauferkrankungen. Die NO2-Belastung wird in Ballungsräumen wie der Landeshauptstadt Hannover zu 60 % durch den Kraftfahrzeugverkehr verursacht. Hauptverursacher sind dabei Dieselfahrzeuge, deren Stickstoffdioxidemissionen mehr als dreimal so hoch liegen wie die vergleichbarer Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor. In Hannover wurde in den vergangenen Jahren der NO2-Grenzwert immer wieder überschritten.
Risiko Stickstoffdioxid
Bei Stickstoffdioxid (NO2) handelt es sich um ein hochgiftiges Gas, das die Gesundheit nachhaltig schädigen kann. Gesundheitsstudien der letzten Jahre haben gezeigt, dass es mit ansteigender NO2-Konzentration in der Außenluft auch zu einer Zunahme an gesundheitlichen Beschwerden und Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung kommt. Besonders betroffen von den NO2-Belastungen sind dabei vor allem gesundheitlich vorgeschädigte Personen mit Atemwegserkrankungen sowie Kinder und Jugendliche. Aber auch Herzkreislauferkrankungen und sogar die Sterblichkeit nehmen in der Bevölkerung mit ansteigender Stickstoffdioxid-Belastung zu.
Da die europarechtlich vorgegebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2010 eingehalten werden müssen, ist die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen, wenn die Grenzwerte u. a. des Stickstoffdioxid-Gehaltes der Luft überschritten werden. Mit der Umweltzone besteht eine Grundlage, stark emitierende Fahrzeuge aus der Innenstadt herauszuhalten und so einen effektiven Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Politischer Hintergrund und Umsetzungsphasen
Bereits seit 1996 hat die Europäische Union Vorgaben zur Luftqualität festgelegt, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt zu verringern. Nach einer ergänzenden Richtlinie von 1999 sollten an sich bereits zum 1. Januar 2005 (!) Luftreinhaltepläne gegen NO2 und Feinstaub durch den KFZ-Verkehr vorliegen. Statt zu handeln, bekam die schwarz-gelbe Landesregierung wegen der bevorstehenden Landtagswahl aber weiche Knie und gab die Zuständigkeit zum April 2007 an die Stadt Hannover ab. Die Stadtverwaltung legte daraufhin einen eigenen Luftreinhalte-Aktionsplan vor, der sich am Entwurf des niedersächsischen Umweltministeriums orientierte und die Einrichtung einer Umweltzone mit Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit höheren Schadstoffemissionen (vor allem ältere Dieselfahrzeuge) beinhaltete. Dieser Vorschlag wurde von der rot-grünen Ratskoalition zugunsten eines besseren Gesundheitsschutzes verändert.
Seit dem 01. Januar 2008 werden Diesel-KFZ schlechter als Euro 2 ausgeschlossen. Seit Januar 2009 gilt ein Fahrverbot für Diesel-KFZ schlechter als Euro 3 - ein Jahr früher als der ursprüngliche Vorschlag der Stadtverwaltung vorsah, aber ein Jahr später als der Entwurf des Ministeriums.
Am 21. April 2009 hat das Verwaltungsgericht Hannover die Umweltzone bestätigt. Die Klagen gegen die aus der Umweltzone folgenden Fahrverbote wurden von der 4. Kammer des Gerichts abgewiesen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat klargestellt, dass die Ratskoalition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD bei der Einführung der Umweltzone richtig vorgegangen ist. Das Verwaltungsgericht hat die Auffassung bestätigt, dass die Umweltzone notwendig ist, um die Menschen in Hannover vor Luftschadstoffen zu schützen und die damit verbundenen Einschränkungen für die AutofahrerInnen angemessen sind.
Zum 1. Januar 2010 ist, wie ursprünglich auch im Ministeriums-Entwurf vorgesehen, das Fahrverbot für Diesel-KFZ schlechter als Euro 4 in Kraft getreten. Per Anweisung wurde dieses jedoch am 15. Januar 2010 vom niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) gestoppt. Bis mindestens zum 31.12.2011 sollte die Stadt Hannover demnach weiterhin Dieselfahrzeuge der Euro 3-Norm mit gelber Plakette in der Umweltzone zulassen. Gegen diese Anweisung haben daraufhin Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich geklagt. Sanders Erlass wurde zum einen formell zurückgewiesen, da die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde. Zum anderen bestätigte das Verwaltungsgericht erneut die Notwendigkeit der Umweltzone und wies Sanders Behauptung zurück, die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Rußfiltern verschlechtere die Luft, statt sie zu verbessern.
Sanders Gutachten
"Umweltminister" Sander in Aktion
Hans-Heinrich Sander begründete die Anweisung zur Umweltzone in Hannover damit, dass diese kein wirksames Mittel darstelle, um die Feinstaubbelastungen zu reduzieren. Dabei berief sich das niedersächsische Ministerium vor allem auf ein Gutachten aus dem Jahr 1996 vom Umweltbundesamt - dieses bezieht sich jedoch nur auf spezielle Nachrüstungen von Bussen älteren Baujahres mit Partikelfiltern. Das zweite angeführte Gutachten vom Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) ist nach der Aussage von MitarbeiterInnen des Insituts nicht ohne weiteres auf Hannover übertragbar. Fazit: Mit falschen Gutachten-Interpretationen zog Sander gegen den Gesundheitsschutz und gegen ein Umweltkonzept zu Felde, dessen Grundlage in seinem eigenen Ministerium erstellt wurde. Bei seinem Erlass handelt es sich um einen fatalen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Das wollen Grüne
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Umweltzone als eine Maßnahme an, um negativen Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Verkehrs entgegen zu wirken. Diese muss in ein politisches Gesamtpaket eingebettet sein, um den Verkehr so nachhaltig wie möglich zu gestalten:
- Wir machen uns für konsequenten Gesundheitsschutz stark und sorgen, wie von der EU vorgeschrieben, für eine Verbesserung der Luftqualität in Hannover.
- Wir setzen uns für eine weitere Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein. Dazu gehört ein gutes Park & Ride-System, das es ermöglicht, am Stadtrand das Auto stehen zu lassen und auf Bus oder Bahn umzusteigen.
- Ein zentraler Beitrag für einen qualitativ hochwertigen ÖPNV ist die Ampelvorrangschaltung. In Hannover hat klimaschonender Verkehr Vorfahrt! Die Stadt überprüft und optimiert in einem laufenden Prozess das Ampelsystem, um auch für KFZ den Verkehrsfluß zu verbessern. Sander betreibt hingegen einen ideologischen Feldzug. Seine Idee einer "Grünen Welle" nur für den KFZ würde den ÖPNV massiv beschränken.
- Wir setzen uns konsequent für eine Verbesserung des Fuß- und Radverkehrsnetzes in der Stadt ein. Gerade für diese VerkehrsteilnehmerInnen ist eine bessere Luftqualität besonders wichtig.
Weitere Infos
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