Antrag: Zu menschenrechtsbasierter Flüchtlingspolitik zurückkehren

  • Veröffentlicht am: 19. März 2019 - 17:36

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Grüne gegen Zentralisierung von Abschiebeverfahren. Foto: @markusspiske on unsplash.com

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass bei Abschiebungen immer die individuellen Umstände zu betrachten sind. Diese Einzelfallbetrachtung kann aufgrund der räumlichen Nähe und genaueren Kenntnis aller sozialen, humanitären und rechtlichen Aspekte eines Falles am besten durch die zuständige kommunale Ausländerbehörde erfolgen. Die Zentralisierung des Abschiebungsverfahrens auf der Landesebene würde die Sicht auf den Einzelfall erheblich einengen und auf den rein quantitativ bemessenen Abschiebungserfolg begrenzen. Die Gefahr rechtswidriger Abschiebungen würde steigen. Für die Betroffenen würde eine Vernachlässigung ihres berechtigten Schutzinteresses drohen.

Der Landtag lehnt einen Wettbewerb der Länder und des Bundes um möglichst hohe Abschiebungszahlen ab.

Der Landtag fordert somit die Landesregierung auf, ihre Pläne für eine zentrale Ausländerbehörde des Landes unverzüglich aufzugeben und die Zuständigkeit für Abschiebungen bei den kommunalen Ausländerbehörden zu belassen und gleichzeitig diese anzuhalten, bei der Bearbeitung ausländerrechtlicher Fälle humanitäre Aspekte verstärkt zu berücksichtigen.

Begründung

Die Landesregierung kann nicht belegen, warum es einen Bedarf für eine zentrale Ausländerbehörde des Landes geben soll. Weder die angeblich uneinheitliche Rechtsanwendung noch korrigierte Entscheidungen der kommunalen Ausländerbehörden konnte sie auf Anfrage hin konkret benennen oder beziffern. Auch eine personelle Fluktuation, der nach den Plänen der Landesregierung durch die Zentralisierung entgegengewirkt werden soll, sei nur „vereinzelt“ zu verzeichnen.

Zu den Planungen, eine zentrale Ausländerbehörde des Landes im Erich-Maria-Remarque-Haus in Osnabrück, das seit 2015 als eigenstände Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende dient, unterzubringen: Eine Abschiebungseinrichtung in demselben Haus betreiben zu wollen, wo Geflüchtete ankommen, die traumatisiert von Krieg, Verfolgung oder Not im Herkunftsland und der Flucht sind, ist kontraproduktiv. Die unmittelbare Konfrontation mit drohender Abschiebung verschärft für die Schutzsuchenden die ohnehin schwierige Situation. Das nach Erich Maria Remarque benannte Haus, der der Verfolgung im nationalsozialistischen Deutschland nur durch Flucht entgehen konnte, erscheint unangemessen. Der Name Remarques steht für Willkommenskultur, Aufnahme und Humanität. Viele Osnabrückerinnen und Osnabrücker engagieren sich bürgerschaftlich für Geflüchtete unter anderem genau deswegen in diesem Haus.

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